- Vorratszeichen
- Vorratszeichen,eingetragene Marke, die zunächst nicht benutzt, sondern z. B. für den Markenschutz von Neuentwicklungen bereitgehalten wird. Um Missbrauch zu verhindern, kann ein Dritter Löschung des Vorratszeichens grundsätzlich dann beantragen, wenn dieses fünf Jahre ab Eintragung in das Markenregister nicht benutzt wurde (Verfall, § 49 Marken-Gesetz). Schließlich kann Markenschutz nur dann geltend gemacht werden, wenn die betreffende Marke innerhalb der letzten fünf Jahre auch tatsächlich benutzt wurde (§§ 25, 26 Marken-Gesetz).
Universal-Lexikon. 2012.